Der Verein "Franken Cannabis" aus Buttenheim im Landkreis Bamberg hatte Ende August vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht gab dem Landratsamt Bamberg recht, das dem Verein verboten hatte, weiter Cannabis anzubauen oder an Mitglieder weiterzugeben. Zuvor hatte "Franken Cannabis" als erster und bislang einziger Cannabis-Club in Bayern Marihuana an seine Mitglieder ausgegeben. Nur drei Tage nach der ersten Ausgabe kam das Verbot.
Landratsamt untersagt Betrieb des Cannabis-Clubs
Die Behörde hatte das Verbot mit dem Baurecht begründet. In einer Mitteilung, die BR24 vorliegt, heißt es: "Die Abgabe von Konsumcannabis aus einem als landwirtschaftliche Lagerhalle genehmigten Gebäude verstößt gegen Baurecht und ist damit illegal." Als dem Verein im Januar 2024 die Nutzung einer Halle genehmigt wurde, ging die Behörde demnach davon aus, dass dort Nutzhanf auf einer Freifläche angebaut und die Halle als Maschinen- und Produktionshalle genutzt wird.
Das sah Ende August auch das Verwaltungsgericht so. Man habe dann aber festgestellt, dass der Verein neben der Lagerhalle auch eine umzäunte, weitere Anbaufläche und ein separates Gebäude für die Ausgabe von Cannabis an Vereinsmitglieder nutzen wolle, so ein Sprecher. In der Halle solle zudem ein Büroraum eingebaut und der Hanf demnach in- und außerhalb der Halle angebaut werden. Aus Sicht der Kammer seien solche Pläne nicht genehmigt gewesen.
Derartige Baumaßnahmen des Cannabis-Clubs seien nur in einem Sondergebiet möglich. Ein Sprecher des bayerischen Bauministeriums bestätigte diese Rechtsauffassung. Das hätte nach Meinung des Vorstands von "Franken Cannabis", Martin Pley, aber zur Folge, dass die Gemeinden explizit Baugebiete für den Anbau von Cannabis ausweisen müssten.
Bund vertritt andere Rechtsauffassung als Bayern
Gegen die Sichtweise des Gerichts könnte Pley nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Der Betreiber sagt, er wolle aber nicht weiter gerichtlich gegen das Betriebsverbot vorgehen. Er gehe nicht davon aus, dass ein bayerisches Gericht in seinem Sinne entscheiden werde. Auch sei der finanzielle Aufwand zu groß. Immerhin habe er schon jetzt einen sechsstelligen Betrag in das Projekt investiert. Stattdessen hoffe er auf das Bundesbauministerium.
Denn dieses vertritt eine andere Rechtsauffassung: Für die Ansiedlung von Anbauvereinen brauche es keine speziell für sie geschaffene Nutzungskategorie, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit - also kein Sondergebiet, wie es der Freistaat fordert. Die verbindliche Auslegung von Rechtsnormen obliege jedoch Gerichten, fügte der Sprecher hinzu.
Rechtsbeugung? Betreiber zeigt Verwaltungsmitarbeiter an
Pleys Vorwürfe gehen aber noch weiter: Weil das Verbot von der Behörde erst erteilt worden sei, als der Verein das erste Cannabis an Mitglieder abgegeben habe, vermutet er, dass es politischen Einfluss auf die Behörde gegeben haben könnte. Das Landratsamt widerspricht dieser Darstellung. Pley sieht in dem Vorgehen aber Rechtsbeugung und hat Anzeige gegen mehrere Verwaltungsmitarbeiter gestellt. Gegen wen genau, wollte Pley auf Nachfrage von BR24 nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigt aber den Eingang von Anzeigen.
Und auch an mehreren anderen Verwaltungsgerichten in Bayern sind Verfahren anhängig, wie der Verwaltungsgerichtshof in München mitteilt. Demnach klagen weitere Cannabis-Clubs gegen Betriebsverbote.
Denn das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bislang insgesamt acht Clubs in Bayern eine Genehmigung erteilt. Danach hatten Landratsämter den Betrieb wieder untersagt.
Staatsregierung kritisiert Teil-Legalisierung von Cannabis
Die Staatsregierung hatte die zum 1. April 2024 in Kraft getretene Teil-Legalisierung von Cannabis stets kritisiert und keinen Hehl daraus gemacht, sie mit Regeln so weit wie möglich einschränken zu wollen. Ein Jahr nach der Legalisierung war in Bayern noch kein einziger Cannabis-Club genehmigt worden.
Mit Informationen von dpa
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