Unbegründete Unterstellungen und Desinformation verbreiten sich häufig, wenn Menschen Wissenslücken haben. Das ist auch bei Wahlen so, und es kann verunsichern. Das wiederum spielt Akteuren in die Hände, die aus Falschinformationen politisches Kapital schlagen wollen - etwa indem sie sich als vermeintliches Opfer von Wahlmanipulation darstellen. Dabei gibt es viele Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollmechanismen, bei den Kommunalwahlen in Bayern.
Der #Faktenfuchs hat sich zentrale Vorschriften und Abläufe angeschaut, und die Fakten zu Stiften in Wahlkabinen, Stimmzetteln und Urnen zusammengetragen.
→ Hier lesen Sie mehr zu den fünf häufigsten Gerüchten über angebliche Unregelmäßigkeiten oder Wahlbetrug.
08.03.2026, 21.26 Uhr: Keine Ausweispflicht bei den Kommunalwahlen
Der Personalausweis muss vor der Stimmabgabe im Wahllokal nicht kontrolliert werden - anders als in Posts auf Social Media behauptet. Wenn der Ausweis nicht kontrolliert werde, ermögliche das Wahlbetrug, heißt es häufig.
Doch die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung verlangt nicht, dass sich Bürger im Wahlraum standardmäßig ausweisen müssen. Die Wahlbenachrichtigung reicht im Regelfall aus.
Die Wahlhelfer müssen nicht nach dem Ausweis fragen, wenn der Wähler eine Wahlbenachrichtigung dabei hat. Wenn ein Wähler keine Wahlbenachrichtigung dabei hat, muss bei der Abgabe des Stimmzettels allerdings ein Ausweis vorgezeigt werden.
Laut der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung muss in der Wahlbenachrichtigung stehen, dass neben der Wahlbenachrichtigung auch der Personalausweis, von ausländischen EU-Bürgern ein Identitätsausweis oder der Reisepass zur Abstimmung im Wahllokal mitzubringen sind. Und wer den Personalausweis nicht vorzeigen kann oder verweigert, die Identität feststellen zu lassen, wenn der Wahlvorstand das fordert, der muss vom Wahlvorsteher abgewiesen werden.
Autorin: Sophie Rohrmeier
08.03.2026, 20.32 Uhr: Gibt es nur einen Kandidaten, darf man selbst einen Vorschlag machen
Einzelne User wundern sich über Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl, bei denen Wähler handschriftlich Namen hinzufügen konnten. Manche sorgen sich, dass dadurch der Stimmzettel ungültig werden könnte.
Tatsächlich erlaubt das bayerische Wahlrecht das freie Eintragen eines Namens bei Mehrheitswahlen – falls nur ein Kandidat oder eine Kandidatin zur Wahl steht. Dann ist es möglich, jede Person, die deutscher Staatsbürger und älter als 18 Jahre ist, auf den Stimmzettel zu schreiben, wenn man sie wählen will. Voraussetzung ist, dass die Person seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung hat oder sich dort gewöhnlich aufhält.
Diese Stimmen werden dann gezählt. In Röttingen im Landkreis Würzburg etwa wurde so Steffen Romstöck 2024 zum Bürgermeister gewählt, obwohl er ursprünglich nicht auf dem Stimmzettel stand. Mehrere hundert Wähler hatten seinen Namen händisch auf den Stimmzettel geschrieben. Eine derart gewählte Person kann die Wahl aber auch ablehnen.
Autorin: Jana Heigl
08.03.2026, 18.14 Uhr: Briefwahl in Kommunen kein Einfallstor für Betrug
Gerade rund um die Briefwahl verbreiten sich häufig Bedenken und irreführende Behauptungen. Pannen bei der Briefwahl gab es vor den Kommunalwahlen in Bayern - über diese wird auch berichtet (zum Beispiel hier oder hier): So haben etwa wegen eines Fehlers in der Druckerei Wahlberechtigte in Bischberg im Landkreis Bamberg irrtümlich Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl im nahe gelegenen Markt Burgebrach erhalten.
Aber gezielter Betrug soll durch die geltenden Vorschriften verhindert werden. Diese werden bei der konkreten Umsetzung auch auf verschiedene Weise überwacht. Etwa durch das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle der Wahlhelfer oder der Öffentlichkeit der Wahlhandlung.
Das Auszählen der Briefwahl zum Beispiel ist genauso streng überwacht wie das der Urnenwahl. Es gibt durchaus Schwächen bei der Briefwahl: Zum Beispiel kann das Wahlgeheimnis nicht garantiert werden. Das Bundesverfassungsgericht aber hat geurteilt: Die Vorteile für die Allgemeinheit der Wahl überwiegen, wenn möglichst viele Menschen an der Wahl teilnehmen können. Das Ziel von Gerüchten und Falschinformationen rund um die Briefwahl ist es, das Vertrauen in politische Prozesse zu erschüttern.
Autorin: Lilly Krka
08.03.2026, 15.44 Uhr: AfD-Kandidat aus Baden-Württemberg streut irreführende Gerüchte und ruft zur Wahlbeobachtung auf - was Wahlbeobachter dürfen und was nicht
Wahlbeobachter sind ein typisches Thema von Gerüchten rund um Wahlen. Die Öffentlichkeit der Wahlhandlung ist ein wichtiger Wahlrechtsgrundsatz und ein grundsätzlicher Sicherheitsmechanismus: Jede und jeder darf den gesamten Wahlprozess beobachten, etwa die Auszählung. Einzige Ausnahme: Die Stimmabgabe in der Kabine, denn dort gilt das Wahlgeheimnis. Das gilt auch für die Kommunalwahlen.
Das Öffentlichkeits-Prinzip ist dazu da, Wahlbetrug zu verhindern. Genau das machten sich Populisten und Extremisten in der Vergangenheit zunutze: So tauchten immer wieder Aufrufe auf, man solle als Wahlbeobachter ins Wahllokal oder zur Briefwahl-Auszählung gehen. Das solle Wahlbetrug verhindern, den Wahlhelfer sonst angeblich begehen könnten.
Auch bei diesen Wahlen kursierten auf Social Media solche Aufrufe. Am Wahlsonntag hat ein AfD-Direktkandidat aus Baden-Württemberg, wo heute die Landtagswahl stattfindet, eine irreführende Buntstift-Behauptung (siehe Eintrag von 15.08 Uhr) mit einem Aufruf zur Wahlbeobachtung verknüpft.
Derartige Appelle beeinflussten die Sichtweise der Menschen auf die Wahlbeobachtung, sagte 2023 Rechtsextremismus-Expertin Karolin Schwarz dem #Faktenfuchs anlässlich der damaligen Landtagswahl in Bayern: Es führe dazu, "dass man schon mit einem ganz anderen Mindset dahingeht: etwas zu bekämpfen".
Die Strategie hinter solchen Aufrufen erklärte Daniel Hellmann vom Institut für Parlamentarismusforschung dem #Faktenfuchs 2023 so: "Aus der Sicht jetzt spezifisch der AfD ist das Spiel mit dem vermeintlichen Wahlbetrug eine Win-win-Situation." AfD-Politiker könnten vor der Wahl sagen, wir erwarten soundsoviel Prozent, so Hellmann. "Und wenn sie das nicht bekommen, kann man einfach sagen: 'Wahlbetrug'. Im schlimmsten Fall passiert nichts. Im besten Fall hat man dadurch den politischen Gegner diskreditiert, das politische System diskreditiert, und baut sich eine bessere Position für die nächsten Wahlen auf."
Um Gerüchten begegnen zu können, hilft es, die Regeln für Wahlbeobachter zu kennen:
- Wahlbeobachter dürfen am ganzen Wahltag anwesend sein, wie es zum Beispiel in den Vorgaben für die Wahlhelfer der Landeshauptstadt München steht.
- Auch Personen, die nicht stimmberechtigt sind, haben Zutritt zum Wahllokal. Sie müssen sich nicht anmelden oder ausweisen.
- Wahlbeobachter haben am Wahltag kein Recht darauf, die Unterlagen einzusehen - etwa das Wählerverzeichnis oder die Niederschrift.
- Wahlbeobachter dürfen die Wahlhandlung und die Auszählung nicht stören. Sonst kann der Wahlvorsteher sie aus dem Wahllokal schicken (lesen Sie hier mehr dazu)
- Filmen oder Fotografieren ist verboten. Das gilt für alle und besonders in Bezug auf Stimmzettel, Wahlscheine, das Wählerverzeichnis, die Niederschrift, das Wahllokalsystem und Mitglieder des Wahlvorstandes oder Wahlberechtigte.
Autoren: Sophie Rohrmeier / Max Gilbert
08.03.2026, 15.08 Uhr: Holzbuntstifte sind bei den Kommunalwahlen erlaubt, Mehr-Augen-Prinzip beugt Ausradieren vor
Die Machart der Stifte in den Wahlkabinen ist ein Dauerbrenner-Thema, egal bei welcher Wahl. Ein AfD-Landtagskandidat aus Baden-Württemberg beschwerte sich am Sonntagvormittag in einem Post auf der Plattform X über Holzbuntstifte, die dort heute in den Wahlkabinen auslagen. Er behauptete fälschlicherweise, damit sei keine "sichere und unverfälschbare Stimmabgabe" möglich. In Baden-Württemberg wird heute der neue Landtag gewählt.
Eine andere Person antwortete auf diesen Post mit einem Foto aus Bayern, auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahlen im Landkreis Oberallgäu zu sehen waren. Ebenfalls auf dem Foto zu sehen: Ein dunkler Holzbuntstift. "wir hatten unsere Kugelschreiber dabei!!", schreibt die Userin dazu.
Holzbuntstifte sind bei den Kommunalwahlen zum Kreuzchen machen erlaubt (Symbolbild).
Kreuzchen machen mit dem Buntstift ist allerdings erlaubt. Die bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlordnung macht keine Vorgaben dazu, welche Stifte in den Wahlkabinen verwendet werden müssen. Dort heißt es: "In den Wahlkabinen sollen Schreibstifte gleicher Farbe bereitliegen."
In einer anderen Verordnung wird noch präzisiert, dass Bleistifte und Filzstifte nicht verwendet werden sollten. Erstere aufgrund schlecht erkennbarer Kennzeichnungen und Radierbarkeit, die Filzstifte könnten auf den Stimmzetteln "durchscheinen und durchfärben". Verboten sind beide Stiftarten aber nicht explizit.
"Diese Regeln schließen es nicht aus, eigene Stifte mitzubringen und zu verwenden", heißt es vom bayerischen Innenministerium. Die Wahlvorstände müssen dabei laut Ministerium bei der Abgabe solche Stimmzettel zurückweisen, die "in einer das Abstimmungsgeheimnis gefährdenden Weise erkennbar von den übrigen abweichen". Zum Beispiel, wenn das Kreuz mit einem Filzstift gemacht wurde und durch das Papier des Stimmzettels durchscheint.
Ein Ausradieren von Stimmen soll durch die gegenseitige Kontrolle der Wahlhelfer verhindert werden. Die abgegebenen Stimmen in einem Wahllokal werden vom sogenannten Wahlvorstand ausgezählt. Wie sich die Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beim Auszählen gegenseitig kontrollieren und wie alle Bürger die Arbeit des Wahlvorstandes ebenfalls beobachten können, lesen Sie in diesem #Faktenfuchs.
Autoren: Fabian Dilger, Sophie Rohrmeier
08.03.2026, 10.00 Uhr: Was im Wahllokal bei den Kommunalwahlen gilt
Ein Stimmzettel mit abgeschnittener Ecke rechts oben und ausgestanzten Kreisen bei der Oberbürgermeisterwahl in München, Blei- oder Buntstifte in Wahlkabinen, unverplombte Urnen: Das alles ist vorschriftsgemäß. Sollten Sie Fotos von Mülltonnen als Wahlurnen sehen oder von Urnen, die keine Verplombung haben: Das sind keine Hinweise auf eine unsichere Wahl oder angebliche Betrugsvorbereitungen.
Urnen müssen laut Gemeinde- und Landkreiswahlordnung verschließbar sein. Vorschriften dazu, wie der Verschluss aussehen muss, gibt es aber nicht. Die Stadt München hat sich freiwillig dazu entschieden, ihre Wahlurnen zu verplomben.
Auch die Regeln für die Stifte in den Wahlkabinen lassen einiges zu: Schreibstifte gleicher Farbe sollen bereitliegen, idealerweise keine Blei- oder Filzstifte, da letztere durchdrücken können. Verboten sind sie allerdings nicht.
In München haben die Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl eine Markierung für Sehbehinderte, damit diese eine Schablone auflegen und so ihre Stimme abgeben können.
Autorin: Sophie Rohrmeier
08.03.2026, 10.00 Uhr: Was die Kommunalwahlen sicher macht und wie Wahlhelfer arbeiten
Mehr als 4000 einzelne Wahlen, etwa von Bürgermeistern und Gemeinderäten, stehen im Rahmen der diesjährigen Kommunalwahlen an. Experten sagen dem #Faktenfuchs: Manipulationen sind unwahrscheinlich - auch wenn es bei Kommunalwahlen manche potenzielle Risiken dafür gibt. Zum Beispiel können schon wenige Stimmen einen Unterschied machen, und zuweilen sind Wahlbewerber selbst an der Auszählung beteiligt. Die Schutzmechanismen sind dennoch ebenso auf kommunaler Ebene wirksam.
Speziell auf die bayerischen Kommunalwahlen bezogen finden Sie in diesem #Faktenfuchs Informationen zu den Vorkehrungen, die sie gegen Betrugsversuche absichern.
Autor: Michael Schlegel
Was der #Faktenfuchs während des Wahlkampfs überprüft hat:
04.03.2026: AfD-Kandidat von Rottal-Inn verbreitet unbelegte Gerüchte - und zieht sie dann zurück
Dietmar Seidl, AfD-Landratskandidat für Rottal-Inn, hat ein unbelegtes Gerücht über ein angebliches Geheimtreffen verschiedener konkurrierender Parteien verbreitet - und es dann selbst als bloße "Vermutungen" zurückgezogen und sich entschuldigt.
Es sei nicht seine Absicht gewesen, "unbegründete Verdächtigungen auszusprechen oder Personen in einen falschen Zusammenhang zu bringen", schrieb Seidl am 3.03.2026 in einem Post auf seiner Facebook-Seite.
Dort hatte er einige Tage zuvor ein Video gepostet, in dem er aus einem Schreiben zitierte, das ihm laut eigener Aussage zugespielt worden sei. Seidl behauptete mit Bezug auf das Schreiben, es habe ein Geheimtreffen von Vertretern von Freien Wählern (FW), Unabhängigen Wählern (UWG), ÖDP und den Grünen im Januar in Österreich gegeben. Das angebliche Ziel sei gewesen, eine Allianz gegen den CSU-Landrat, Michael Fahmüller, zu organisieren. Über die unbelegten Behauptungen in dem Schreiben und in Seidls Video hatte zuerst die PNP berichtet. Den Recherchen der PNP zufolge gab es keine Beweise für ein solches Treffen. "Alle in der Mail aufgeführten Personen beteuerten gegenüber der PNP, dass es ein solches Treffen nie gegeben habe", schreibt die PNP.
Nach der Veröffentlichung der Recherche löschte Seidl das Video von seiner Facebook-Seite und entschuldigte sich dafür, nicht tiefer recherchiert zu haben.
Allgemein lassen sich die Ziele solcher Gerüchte so beschreiben: politische Gegner diskreditieren, Zweifel an einem lauteren politischen Wettbewerb säen, Vertrauen in die demokratischen Prozesse untergraben. Das kommt im Zuge von Wahlen häufiger vor, wie dieses Papier der Deutschen Presse-Agentur (dpa) beschreibt.
Autorin: Sophie Rohrmeier
13.02.2026: Falsche Hakenkreuz-Vorwürfe gegen Grünen-Kandidatin
Auch Kandidatinnen und Kandidaten selbst können Opfer von Falschbehauptungen oder Desinformationskampagnen werden. Das zeigt folgender Fall: Rechtspopulistische und rechtsextreme Accounts auf Social Media beschuldigten eine Aschaffenburger Stadtrats-Kandidatin der Grünen. Fälschlicherweise verbreiteten sie, die Kandidatin habe ein Hakenkreuz auf ihr eigenes Wahlplakat geschmiert. Die Posts mit den falschen Vorwürfen bekamen auf Social Media mehrere hunderttausend Aufrufe.
Tatsächlich hatte die Kandidatin eine bestehende Schmiererei auf einem ihrer Plakate in eine eigene politische Botschaft umgewandelt. Ein Hakenkreuz oder andere strafrechtlich relevante Inhalte waren aber nicht dabei.
Autoren: Max Gilbert, Michael Schlegel
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