Hündin Bella muss nicht zurück zur früheren Halterin - zumindest vorerst, wie der Tierschutzverein München mitteilt. Sprecherin Christina Berchtold zeigte sich BR24 gegenüber aber hoffnungsfroh, dass es auch im Hauptsacheverfahren dabei bleibt.
Bürgerin hatte den erbarmungswürdigen Zustand von Bella gemeldet
Worum es geht: Im Februar 2025 war das Landratsamt München durch eine Bürgerin auf den lebensbedrohlichen Zustand der Viszla-Hündin, einem kurzhaarigen Jagdhund, aufmerksam geworden. Die Halterin hatte "Bella" weder art- noch altersgerecht gefüttert. Darum wurde Bella seinem Frauchen fortgenommen und ins Tierheim gebracht.
Landratsamt bezweifelt tierschutzgerechte Haltung
Im Mai beschloss das Verwaltungsgericht München zunächst, dass die Hündin zurück zur Halterin gegeben wird, unter der Voraussetzung, dass diese die Hündin monatlich zu einem Tierarzt bringt. Den Beschluss wollte das Landratsamt München nicht akzeptieren und hat Im Mai eine Beschwerde dagegen vorgebracht.
Der BayVGH schätzt in seiner Eilentscheidung die Lage ähnlich ein. Eine verlässliche tierschutzgerechte Haltung würde die bisherige Halterin nicht gewährleisten, so der Verwaltungsgerichthof. "Bella" könnte deshalb durch eine Rückgabe an die uneinsichtige Halterin retraumatisiert werden. Aktuell wird die Hündin noch im Tierheim München versorgt.
84.000 Unterschriften für "Bella"-Petition
Die Geschichte von "Bella" hat in den sozialen Medien einigen Widerhall gefunden. "Es ist an der Zeit, dass Bella die Liebe und Pflege erhält, die sie verdient", fordert etwa eine eine Petition auf einer Online-Plattform - über 84.000 Menschen hatten zuletzt unterzeichnet.
Darf Bella weitervermittelt werden?
Jetzt also kümmert sich die Pflegestelle des Tierschutzvereins weiter um Bella. Wenn das Veterinäramt München Land nach der endgültigen Entscheidung zustimmt, kann die Hündin auch an neue Halter vermittelt werden. Noch gibt es laut Tierschutzverein aber keine Vermittlungsfreigabe für Bella. Sprecherin Kristina Berchtold hofft, dass das jetzt ganz schnell gehen könnte.
Tierrecht überwiegt Eigentumsrecht
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich bezüglich der Rechtslage jedenfalls ganz klar positioniert, so ein Sprecher: die Weitervermittlung des Tieres sei zwar ein Eingriff ins Grundrecht der bisherigen Halterin und irreversibel - im Tierschutzgesetz jedoch ausdrücklich vorgesehen und verfassungsrechtlich geboten. Deshalb sei davon auszugehen, dass auch das anhängige Verfahren beim Verwaltungsgericht für Bella ausgeht.
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