Blick ins Kinderspielzimmer im Erweiterungsbau des Frauenhauses Passau.
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Ausstattung eines Frauenhauses (Symbolbild)
Bildrechte: BR/Katharina Häringer
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Freie Plätze sind rar: Die Lage in bayerischen Frauenhäusern

Freie Plätze sind rar: Die Lage in bayerischen Frauenhäusern

Was sieht eine Frau in Not, wenn sie online nach einem Zufluchtsort in Bayern sucht? Dass die meisten Frauenhäuser keinen freien Platz anzeigen. Die Lage unterscheidet sich je nach Wohnort stark – eine Datenanalyse.

Über dieses Thema berichtet: BR Story am .

Rote und graue Punkte. An vielen Tagen ist das alles, was die Karte auf frauenhaus-suche.de für Bayern zeigt. Die bundesweite Online-Suche wird von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) betrieben. Jeder rote Punkt steht für ein Frauenhaus, das signalisiert "Keine Aufnahme möglich" – grau bedeutet "Keine Angabe".

"Das kann natürlich ein Stück weit Verzweiflung hervorrufen", sagt Beatrice Melzner, Teamleiterin in einem Frauenhaus im Landkreis Fürstenfeldbruck (Germering). "Aber es ist wichtig, immer auch anzurufen, es trotzdem zu probieren."

Fast zwei Drittel der Frauenhäuser durchgehend voll belegt

Blicke auf die Webseite lassen erahnen, wie schwierig die Lage in Bayern für Frauen aussehen kann, die in Not sind und Hilfe suchen. Um das genauer zu untersuchen, haben Datenjournalistinnen des BR über ein halbes Jahr lang die Informationen aus der Karte festgehalten. Die Recherche entstand in Zusammenarbeit mit report München, BR-Story und CORRECTIV.Lokal. Letztere waren im Jahr 2022 bereits ähnlich vorgegangen und stellten technische Unterstützung bei der Erhebung der Daten zur Verfügung.

Das Ergebnis: In 61 Prozent der Frauenhäuser im Freistaat stand die Ampel durchgängig auf rot oder grau. In den anderen 39 Prozent gab es zwar immer mal wieder einen freien Platz. Die folgende Grafik zeigt, wie schnell diese wieder belegt waren – jeder Tag, an denen zumindest einmal ein freier Platz angezeigt wurde, ist blau markiert:

Das Frauenhaus in Germering hatte die meisten Tage, an denen die Ampel mindestens einmal grün war. Teamleiterin Beatrice Melzner erklärt dazu allerdings: "Wenn wir das Ampelsystem auf Grün stellen, klingelt bei uns ununterbrochen das Telefon."

Die meisten der anfragenden Frauen müsse sie weitervermitteln: "Dass wir viel mehr Anfragen bekommen, als wir tatsächlich Plätze zur Verfügung stellen können, ist einfach ein Symptom dafür, dass es bundesweit viel zu wenig Frauenhausplätze gibt."

Kein bindender Grenzwert für die Anzahl von Frauenhausplätzen

Einen bindenden Grenzwert, wie viele Frauenhausplätze es geben muss, gibt es in Deutschland aktuell nicht. Allerdings sieht das im Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz ab dem Jahr 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen vor, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind.

Zudem gibt es die Istanbul-Konvention: Ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, der Staaten verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern. Sie gilt in Deutschland seit 2018 als verbindliches Recht. In einem Begleitdokument der Konvention wird ein Wert von einem Familienplatz (Platz für eine Frau plus durchschnittliche Anzahl Kinder) pro 10.000 Einwohner empfohlen.

Bundesländer ermitteln Bedarf für Rechtsanspruch

Für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und der Istanbul-Konvention sind hauptsächlich die 16 Bundesländer verantwortlich. Der Bund unterstützt vor allem durch zusätzliche finanzielle Zuwendungen.

Auf Anfrage des BR an die zuständigen Ministerien der Länder antworteten die meisten, dass aktuell der Bedarf analysiert und die Entwicklung der Plätze geplant werde – um den Rechtsanspruch ab 2032 erfüllen zu können.

Aus Bayern heißt es, man fördere sowohl neue Frauenhausplätze, als auch die Anpassung bestehender Plätze an besondere Bedarfe. Die Zahl der Frauenplätze in den staatlich geförderten Frauenhäusern habe sich im vergangenen Jahr von 393 auf 447 erhöht: "Die Versorgung der gewaltbetroffenen Frauen wurde deutlich verbessert, ist aber noch nicht abgeschlossen."

Kein Bundesland erfüllt die Empfehlung

Die Empfehlung der Istanbul-Konvention – von einem Familienplatz pro 10.000 Einwohner – erfüllte laut einem Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte aus dem Jahr 2024 keines der Bundesländer. Auch auf Anfrage des BR antworteten die meisten, die Richtlinie nicht oder nur fast zu erfüllen oder wiesen darauf hin, dass sie keine bindende Vorgabe sei.

Situation von Frauen in Not hängt vom Wohnort ab

In Nordrhein-Westfalen bot im zweiten Halbjahr 2025 jedes Frauenhaus zumindest einmal einen freien Platz auf der Suchseite an. In anderen Bundesländern waren 75 Prozent und sogar mehr durchgehend rot oder grau.

Die folgende Karte zeigt, wie sehr sich die Situation für Frauen in Not unterschiedet, je nachdem, wo sie wohnen. Einige Bundesländer wiesen auf Anfrage des BR auf die Einschränkungen der Daten hin – diese können unten im Artikel eingesehen werden.

Beatrice Melzner vom Frauenhaus in Germering erklärt, warum sowohl die Versorgung in der Fläche als auch die bundesweite Vernetzung wichtig ist. "Für manche ist es ein Hinderungsgrund, weiter wegzugehen – da ist eine Arbeitsstelle da, Schule oder Kindergartenplatz." Gleichzeitig gebe es aber auch diejenigen, die sagen: Wenn ich hierbleibe, werde ich weiterhin in Angst leben müssen.

Hilfe bei Gewalt

Sollten Sie selbst von Gewalt betroffen sein: Die Hilfetelefone "Gewalt gegen Frauen" und "Gewalt an Männern" beraten kostenfrei und anonym. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" erreichen Sie unter 08000/116016, das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" unter 0800/123 9900.

Auch der "Weisse Ring" hilft Menschen, die Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden sind. Sie erreichen den "Weissen Ring" telefonisch unter 116 006.

Hilfe erhalten Sie auch in Frauenhäusern in Ihrer Region. Hier geht es zur bundesweiten Frauenhaus-Suche.

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