"Letztlich hat sich die Sache für Sie nicht rentiert!", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Kempten zu den beiden Angeklagten. Für fünfeinhalb Jahre muss der 40-Jährige ins Gefängnis, der nach Ansicht des Gerichts als damaliger Mitarbeiter des städtischen Bauhofs über zehn Jahre hinweg rund 1,9 Millionen Euro Münzgeld aus Parkautomaten in Kempten gestohlen hat.
Seine Ehefrau erhielt das gleiche Strafmaß: Das Gericht ist überzeugt, dass auch die 39-Jährige "sehr schnell voll involviert" gewesen sei. Sie sei die Logistikerin im Hintergrund gewesen – daher mache das Gericht keinen Unterschied bei der Länge der Haftstrafen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden an mindestens 317 Tagen Geld aus Parkautomaten gestohlen haben.
Richter: Vollstreckungsmaßnahmen über 30 Jahre
Neben der Gefängnisstrafe müssen die Verurteilten insgesamt 1,9 Millionen Euro zurückzahlen, davon 580.000 Euro aus Taten, die bereits verjährt sind. "Sie werden immer damit konfrontiert werden, dass die nächsten 30 Jahre Vollstreckungsmaßnahmen laufen", so der Vorsitzende Richter.
Damit kommt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, wonach die Beschuldigten auch die Beträge aus den verjährten Fällen zurückzahlen müssen – nicht hingegen deren Forderung zum Strafmaß: Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Gefängnis für das Paar gefordert. Denn es handle sich um einen Fall, der in seiner Dimension "einzigartig" sei. Hinter den Taten stecke eine "nicht unbedeutende kriminelle Energie".
Verteidigung verweist auf "tiefe Reue" des Angeklagten
Die Verteidigung hatte mit je viereinhalb Jahren Gefängnis mildere Strafen für ihre Mandanten gefordert. "Mein Mandant steht zu seiner Tat – er ist schuldig und deshalb auch zu bestrafen", erklärte Gerd Fuchsluger, Verteidiger des 40-jährigen Angeklagten. Strafmildernd solle aber etwa die "tiefe Reue" seines Mandanten wirken, und eine "große Einsichtsfähigkeit". Auch Tobias Blank, der Verteidiger der mitangeklagten Ehefrau, verwies auf das vollumfängliche Geständnis und die Kooperationsbereitschaft als strafmildernde Umstände. Beide hatten die Taten zu Beginn des Prozesses eingeräumt, der 40-Jährige sagte, er sei froh, dass die Tat aufgedeckt wurde.
Kritik an der Stadt: "Es ist Ihnen nicht schwer gemacht worden"
Beide Verteidiger sehen jedoch auch Probleme bei der Stadt: Man habe es seinem Mandanten sehr leicht gemacht, sich ein Jahrzehnt lang Geld zu nehmen, so Fuchsluger – ganz nach dem Motto: "Gelegenheit macht Diebe". Auch Blank übte Kritik: Niemand habe den Angeklagten "einen Riegel vorgeschoben". Dass es so leicht war, die Tat auszuführen, habe zu einem gefährlichen Automatismus geführt – ein "Selbstläufer, wo es sehr schwer ist, wieder aufzuhören", so der Verteidiger.
"Es ist Ihnen nicht schwer gemacht worden, das muss man natürlich berücksichtigen", räumte der Vorsitzende Richter ein. Auch er übte deutliche Kritik an den Kontrollmechanismen des Bauhofs. Es habe keine funktionierende Schlüsselkontrolle gegeben, Quittungen seien nicht dokumentiert worden. Dadurch erst habe der Diebstahl über so einen langen Zeitraum unbemerkt bleiben können. Auch die entsprechende Bank habe sich jahrelang nicht gemeldet, obwohl "tonnenweise Münzgeld" eingezahlt worden sei.
Wo kamen die Schlüssel her?
Unklar bleibt, wie genau der ehemalige Bauhofmitarbeiter an die Schlüssel für die Geldkassetten in den Parkautomaten gekommen ist. "Das weiß allein mein Mandant", so sein Verteidiger Fuchsluger. Wobei er ausgesagt habe, dass der Schlüsselbund schon so lange in seinem Besitz sei. Er könne nicht mehr genau sagen, woher und von wem er ihn habe, und ob er irgendwann von jemandem zurückgefordert worden sei.
Das Gericht vermutet, dass sich der Mann die Schlüssel irgendwann einfach geholt und daraufhin behalten habe. Ob die Kommission, die die Vorfälle aktuell im Auftrag der Stadt untersucht, eine Antwort auf die Frage liefern kann, bleibt abzuwarten. "Gewisse kriminelle Energie und Gier kann man Ihnen nicht absprechen", sagte der Vorsitzende Richter zu den beiden Angeklagten. Deshalb halte das Gericht eine Strafe von je fünfeinhalb Jahren für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Video: Fünfeinhalb Jahre Haft für Millionendiebstahl aus Parkautomaten
Gericht verurteilt Paa zu fünfeinhalb Jahren Haft für Millionendiebstahl aus Parkautomaten
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