Für viele Menschen an Donau und Isar im niederbayerischen Landkreis Deggendorf hat vor gut zwölf Jahren eine neue Zeitrechnung begonnen: nach dem Hochwasser 2013. Bis heute prägt die Naturkatastrophe viele Betroffene im Landkreis. Auch der ehemalige Landrat Christian Bernreiter (CSU) hat die Bilder noch immer im Kopf. Als oberster Krisenmanager hält er damals die Organisationsfäden in der Hand.
Ein Landrat trägt die Verantwortung
"Aufgrund der akuten Hochwassersituation müssen folgende Ortsteile evakuiert werden…" Am 4. Juni 2013 warnen Einsatzkräfte mit Lautsprecherdurchsagen die Bevölkerung. Einen Tag zuvor hat Landrat Christian Bernreiter den Katastrophenfall für den Landkreis Deggendorf festgestellt. Die Pegel der Flüsse erreichen Rekordniveau, Dämme sind weich wie Pudding. Zwei der Deiche brechen, das Hochwasser vernichtet Existenzen. Eine Katastrophe.
Christian Bernreiter ist zu diesem Zeitpunkt oberster Katastrophenschützer im Landkreis. Er kann in diesem Fall unter anderem Gebiete sperren und räumen lassen, um Schaden abzuwenden. So hat Bernreiter damals unter anderem verfügt, dass Tausende Betroffene ihre Häuser und Wohnungen verlassen müssen. "Ich bin heute noch heilfroh darüber, dass es damals keine Verletzten oder gar Tote gegeben hat", erinnert sich der 61 Jahre alte Politiker.
Entscheidungen lassen sich nicht aufschieben
Christian Bernreiter ist ein erfahrener Feuerwehrmann. Als er im Jahr 2002 zum Landrat im Landkreis Deggendorf gewählt wird, hat er zahlreiche fordernde Einsätze, unter anderem auch beim Deichschutz, schon hinter sich. Und auch beim Katastrophenschutz ist er schon vor der Jahrhundertflut gefordert. Etwa beim Augusthochwasser 2002 oder während der sogenannten Schneekatastrophe im Jahr 2006.
Aber die Katastrophe im Juni 2013 erreicht eine nie geahnte Dimension. "Menschen davon überzeugen zu müssen, dass sie ihre Häuser und Wohnungen verlassen müssen, das ist heftig", berichtet Bernreiter. Trotzdem, es ist der Landrat, der die Entscheidung trifft: "Man kann nicht sagen, man wartet noch ein bisschen. Auch wenn zwei von drei Entscheidungen vielleicht falsch sind, man muss sie treffen. Alles andere wäre noch schlechter", mahnt Bernreiter.
Katastrophenschutzgesetz: Landrat hat weitreichende Befugnisse
Im Katastrophenfall ist der Landrat in Bayern die zentrale Instanz. Er entscheidet, ob eine Katastrophe vorliegt und wann sie von Amts wegen endet. Der Landrat leitet zusammen mit seinem Stab den Einsatz, koordiniert Maßnahmen und trägt die Verantwortung: "Natürlich hat man Expertinnen und Experten im Krisenstab, deren Meinungen man sich anhört. Letztlich aber muss man kühlen Kopf behalten und voran gehen", wertet Christian Bernreiter. Das heißt auch, alles andere wird zurückgestellt. "Die Familie leidet mit", weiß der Politiker. So hätten er, seine Frau und die Kinder in den Tagen der Jahrhundertflut im Sommer 2013 kaum geschlafen. "Irgendwann war der Akku so leer, dass keiner mehr bei uns den Wecker gehört hat", lächelt Bernreiter: "Schließlich haben Polizisten an die Fenster geklopft und mich mit Blaulicht ins Landratsamt gefahren", erinnert er sich. Beklagen will sich Christian Bernreiter nicht. Mehrfach betont er, es sei ein Glücksfall, dass bei der Hochwasserkatastrophe 2013 kein Mensch zu Schaden gekommen ist.
Vorbereitung ist kaum möglich
Als Landrat könne man sich kaum auf Katastrophenfälle vorbereiten, meint Christian Bernreiter. Er habe zwar im Nachgang häufig über seine Erfahrungen berichtet. Aber vergleichen ließen sich verschiedene Situationen eben nicht. "Wenn man Landrat ist, weiß man morgens nie, was passiert", erklärt er. Respekt müsse man im Amt haben, aber keine Angst, so Bernreiter. Inzwischen ist der CSU-Politiker als Minister im Freistaat unter anderem für Verkehr und Bau zuständig. Und damit als akuter Krisenmanager zunächst nicht mehr gefordert.
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