Ein 48-jähriger Mann aus Polen muss lebenslang in Haft, weil er einen Mann in Ansbach ausgeraubt und so schwer verletzt hat, dass er dem Gericht zufolge an den Folgen starb. Nach fünf Verhandlungstagen ist am späten Mittwochnachmittag der Mordprozess am Landgericht Ansbach zu Ende gegangen.
Opfer verschwand schwer verletzt aus dem Klinikum
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 48-Jährige im März 2025 aus Geldnöten nachts in die Wohnung eines ihm bekannten 66-Jährigen am Ansbacher Stadtgraben eingebrochen ist. Dabei soll er Uhren und eine Kette sowie dessen EC-Karte mitgenommen haben. Um nicht gestört zu werden, schlug er auf den 66-Jährigen ein und verletzte ihn dadurch an Kopf, Gesicht und Oberkörper schwer. Einige Stunden nach dem Überfall wurde der Schwerverletzte gefunden und ins Ansbacher Krankenhaus gebracht.
Dann nahm der Fall eine weitere Wendung: Das Opfer verschwand nach wenigen Tagen nachts aus dem Krankenhaus – wohl aus Verwirrung. Die Polizei fahndete mit großem Aufgebot und fand den 66-Jährigen wenige Stunden später leblos im Klinikpark. Laut medizinischem Gutachten soll Herzversagen die Todesursache sein. Zwar hatte der Mann Herzprobleme und war unterkühlt. Allerdings geht das Gericht davon aus, dass die Verletzungen, die er beim Überfall erlitten hatte, zu seinem Tod führten.
Indizienprozess mit 50 Zeugen
Es sei ein klassischer Indizienprozess gewesen, so der Staatsanwalt bei seinem Plädoyer. Und für ihn würden die Indizien klar dafürsprechen, dass der 48-jährige Mann auf der Anklagebank für den Tod seines 66-Jährigen Opfers verantwortlich sei. Seine Forderung: lebenslange Haftstrafe - während der Verteidiger auf einen Freispruch plädierte.
Der Anwalt des Angeklagten erklärte, der Ablauf der Tat sei nach wie vor unklar und würde klare Ungereimtheiten aufweisen. Doch Beweise wie Videoaufnahmen, DNA-Spuren sowie Fasern aus der Wohnung des Opfers an einer weggeworfenen Hose des Beschuldigten sowie einige belastende Aussagen der rund 50 Zeugen überzeugten das Gericht, dass es sich hierbei um Mord handelte. Eine wichtige Zeugin war die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten, zu der er in der Tatnacht ging und in deren Mülltonne er besagte Hose entsorgte.
Verurteilter schwieg
Während des gesamten Prozesses schwieg der 48-Jährige, wenn es um die Anschuldigungen ging. Lediglich kleine Nachfragen, wie die, ob er Kinder habe, beantwortete er über seine Dolmetscherin. Auch die weiteren Anklagepunkte – Raub mit Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter Raub in einem Fall – ließ er unkommentiert. Eine Anklage wegen Raubs wurde im Laufe des Verfahrens fallen gelassen, in den beiden weiteren Fällen sprach ihn das Gericht aufgrund zu weniger Beweise frei.
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