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E-Akte an Bayerns Gerichten – Grüne fordern Verbesserung

E-Akte an Bayerns Gerichten – Grüne fordern Verbesserung

Papierberge ade: Ab 1. Januar müssen in Bayern alle neuen Verfahrensakten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch geführt werden, das soll eine schnellere Verfahrensabwicklung ermöglichen. Die Landtags-Grünen sehen aber noch Probleme.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Seit Dezember kann in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bayern flächendeckend in allen Fachbereichen und im gesamten Instanzenzug mit der elektronischen Akte (E-Akte) gearbeitet werden. Damit habe der Freistaat deren Einführung fristgerecht geschafft, sodass ab 1. Januar alle neu angelegten Verfahrensakten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften grundsätzlich elektronisch geführt werden müssen, teilte das Justizministerium am Neujahrstag mit.

Justizminister spricht von "Meilenstein der Digitalisierung"

Dies gelte für 25 Staatsanwaltschaften, 99 Gerichte, 127 Standorte sowie für insgesamt rund 15.000 Mitarbeitende, erklärte das Justizministerium. Ressortchef Georg Eisenreich (CSU) sprach von einem "Meilenstein der Digitalisierung in der bayerischen Justiz", mit dem die "Gürteltiere", wie Juristen gebundene Papierakten nennen, "ausgedient" hätten.

Die Vorteile der E-Akte sind laut Justizministerium vielfältig. Diese beschleunige Prozesse, weil sie durch einen Klick weitergeleitet werden könne und Postlaufzeiten entfielen. Zugleich könnten beispielsweise mehrere Gutachter gleichzeitig mit ihr arbeiten. Die E-Akte spare somit nicht nur Papier, sondern auch Zeit, zudem ermögliche sie mobiles Arbeiten.

Staatsregierung verweist auf pünktliche Umsetzung

Baden-Württemberg hatte als erstes Bundesland die elektronische Akte vollständig eingeführt - und ursprünglich sollte die E-Akte ab dem 1. Januar 2026 eigentlich sogar bundesweit für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften verpflichtend sein. Daraus wurde aber nichts. Der Bundesgesetzgeber hat deswegen als "Opt-out"-Lösung eine Verlängerung um ein Jahr ermöglicht.

Diese Option werden die Gerichte in Baden-Württemberg und Bayern nicht in Anspruch nehmen. Schon bis jetzt seien etwa 3,5 Millionen E-Akten angelegt worden, sodass die Verfahren rein elektronisch geführt werden könnten, erklärte Minister Eisenreich, und jeden Monat kämen mehr als 200.000 dazu. Die Regeleinführung der elektronischen Akte sei in allen Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Grundbuch-, Immobiliarvollstreckungs-, Insolvenz-, Nachlass, Straf- und Mobiliarvollstreckungssachen vollzogen.

Grüne monieren Startschwierigkeiten

Die Grünen im Bayerischen Landtag sehen das Thema E-Akte etwas anders. Sie fordern von der Staatsregierung ein "dringendes Nacharbeiten". Minister Eisenreich müsse endlich die Startschwierigkeiten in den Griff bekommen, ständig schmiere das System in Bayern ab und lege Gerichte und Staatsanwaltschaften lahm. Auch drohe das große Projekt des digitalen Grundbuchs am fehlenden Personal zu scheitern. Hier müsse die Staatsregierung dringend nacharbeiten, sagt Toni Schuberl, der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag.

Mit Informationen von KNA

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