Groß war die Hoffnung, dass es im Prozess um den gestohlenen Manchinger Keltengoldschatz vorangeht: Dass vielleicht sogar einer der vier Angeklagten Hinweise liefert, wo die restlichen Goldmünzen sind – bisher wurde nur ein kleiner Teil eingeschmolzen gefunden. Doch diese Hoffnung wurde enttäuscht.
Gericht hatte Strafminderung angeboten
Keiner der vier angeklagten Männer aus Schwerin und Berlin hat heute gestanden. Drei Angeklagte lehnten einen Deal des Landgerichts Ingolstadt ab, der vierte hatte bereits zuvor erklärt, nicht sprechen zu wollen. Das Gericht hatte den Angeklagten eine individuelle Strafminderung vorgeschlagen, wenn sie ihre eigene Beteiligung an dem Fall gestehen, etwas zu den anderen Angeklagten sagen und – im besten Fall – Hinweise auf den Verbleib des Manchinger Goldschatzes liefern. Je nach Beteiligung in der Diebesbande hätten ihnen damit bei einer Verurteilung nur rund drei bis acht Jahre Freiheitsstrafe gedroht.
Prozess geht weiter wie geplant
Ohne den angebotenen Deal liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren. Der Vorsitzende Richter sah in der laufenden Beweisaufnahme bereits genug Hinweise für die Aktivität als Bande. Der Prozess wird nun wie geplant fortgesetzt. Den vier Angeklagten werden neben dem Diebstahl rund 30 weitere Einbrüche vorgeworfen, die sie als Diebesbande begangen haben sollen.
Im Audio: Angeklagte schweigen zu Goldschatz-Diebstahl
Angeklagte und Richter im Goldschatz-Prozess im Ingolstädter Landgericht
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