Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung gegen mehr als 100 Gefangene in mehr als 130 Fällen: Die Vorwürfe um die JVA Gablingen sind gravierend. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage unter anderem gegen die frühere Gefängnisleitung erhoben. Für Anwälte und Politiker ist das aber nur der erste Schritt zur Aufarbeitung.
Betroffenen-Anwältin: "Anklage ein wichtiger Meilenstein"
So auch für die Augsburger Anwältin Alexandra Gutmeyr. Sie hat maßgeblich daran mitgewirkt, die mutmaßlichen Misshandlungsfälle in der JVA Gablingen öffentlich zu machen. Im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk sagt sie, dass sie es nicht für möglich gehalten habe, dass es in einem bayerischen Gefängnis derartige Übergriffe geben könne. Einer ihrer Mandanten habe schwere Verletzungen erlitten, darunter gebrochene Rippen, Hämatome und abgebrochene Zähne.
Gutmeyr betont die akribische Arbeit der Augsburger Ermittler – hebt aber auch die Leistung der früheren Anstaltsärztin heraus, die den Fall ursprünglich ins Rollen gebracht hatte. Diese habe sich mit "Mut und Menschlichkeit" gegen die Missstände erhoben und dabei ihren Job und ihren Ruf riskiert. Die Anklage sei nun ein wichtiger Meilenstein, es bleibe aber der Prozess abzuwarten: "Ich wünsche mir ein faires Verfahren und ein gerechtes Urteil. Aber das überlasse ich dem Gericht", so Gutmeyr.
Strafvollzugs-Kritiker sieht Zweifel an Justiz nicht bestätigt
Der Augsburger Anwalt und ehemalige Leiter zweier Gefängnisse in Sachsen, Thomas Galli, zeigt sich "erleichtert", dass nun Anklage erhoben wurde. Galli schreibt auf BR-Anfrage, er habe es "kritisch gesehen, dass eine bayerische Staatsanwaltschaft ermittelt, die dem Justizministerium unterstellt ist, das in irgendeiner Art ja auch in die Angelegenheit verwickelt ist". Es sei positiv, dass die Staatsanwaltschaft mit den Anklagen unter Beweis gestellt habe, dass diese Zweifel offenbar nicht berechtigt waren.
Galli würdigt, dass die Anklage "auch ein Verdienst (investigativer) Journalisten/- innen und der medialen Berichterstattung" sei, "ohne die diese Vorgänge aus meiner Sicht nie vor Gericht gekommen wären". Jetzt müsse das Gericht entscheiden, ob die Anklagen zugelassen werden. Thomas Galli gilt seit seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst als Kritiker des deutschen Strafvollzugs.
Grüne fordern politische Aufarbeitung
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag, Toni Schuberl, wertet diesen Schritt als ein gutes Zeichen. Im BR-Gespräch sagte er, die Justiz "akzeptiert Folter in bayerischen Gefängnissen nicht. Was noch fehlt, ist die politische Aufarbeitung." Es gebe in ganz Bayern Strukturen, die ein mögliches Fehlverhalten in der JVA begünstigt hätten. Man müsse nun alle Gefängnisse genau anschauen, so Schuberl. Er fordert Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf, sich in dieser Angelegenheit zu positionieren. Der Grünen-Politiker rechnet mit Widerstand in der CSU-Fraktion. Doch deren Chef, Ministerpräsident Söder, müsse hier ein Machtwort sprechen, "damit auch die CSU-Fraktion im Landtag mitgeht".
SPD: Vorschläge für Hafträume sollen umgesetzt werden
Ähnlich äußert sich Horst Arnold, rechtspolitischer Sprecher der SPD im Landtag. Auf BR-Anfrage erklärte er, er sei froh, "dass die Staatsanwaltschaft nach 15 Monaten Ermittlungen jetzt zum Abschluss gekommen ist und Anklage erhebt". Nun sei zu hoffen, dass die im Rahmen der Ermittlungen zusammengetragenen Beweise so hieb- und stichfest sind, dass die Anklage unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen werde. "Unabhängig davon geht es nun aber auch darum, die entsprechenden Vorschläge der Kommission zum besonders gesicherten Haftraum politisch in nächster Zeit umzusetzen", so Arnold weiter.
Haftraum-Unterbringung soll überarbeitet werden
Die Ausstattung in diesen Räumen ist extrem spartanisch: eine dünne Matratze am Boden, eine Papierunterhose und ein Papier-Überhemd, im Boden ein Edelstahl-Loch für die Notdurft. Diese Räume sollen eigentlich nur in Ausnahmesituationen genutzt werden, zum Beispiel bei Gefangenen, die eine Gefahr für sich oder für andere darstellen. Laut Staatsanwaltschaft seien Gefangene dort aber mitunter komplett nackt eingesperrt worden, teils über mehrere Tage – ohne Decke oder Matratze.
Das Justizministerium in München will insbesondere, dass Gefangene künftig maximal 72 Stunden lang in diesen Räumen untergebracht werden dürfen. Danach soll ein Richter die Maßnahme überprüfen müssen. Auch die Ausstattung der Räume komme auf den Prüfstand. Die Maßnahmen sind vom Landtag allerdings noch nicht beschlossen.
Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Textes war die Rede davon, dass der Augsburger Anwalt Thomas Galli früher eine bayerische JVA geleitet hat. Er war aber Leiter zweier JVAs in Sachsen. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.
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