Jahrelang herrschte Bürgerkrieg in Syrien, doch inzwischen gilt er als beendet. Wie geht es jetzt weiter mit den syrischen Flüchtlingen in Deutschland? Deutschland hat ihnen mehrheitlich den "subsidiären Schutz" gewährt. Er ist befristet und gilt so lange, wie die Bedrohung für Leib und Leben im Herkunftsland andauert. Nach fünf Jahren kann aber bei guter Integration ein dauerhafter Aufenthalt beantragt werden.
Die EU oder Deutschland müssten jetzt aufgrund der neuen Lage feststellen, ob dieser subsidiäre Status noch gelte oder widerrufen werden kann, so die Forderung von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Wichtig sei es jetzt, rasch Klarheit zu schaffen, um den Neuzugang von Flüchtlingen aus Syrien massiv abzubremsen, so Herrmann. Fragen und Antworten zu den syrischen Geflüchteten in Bayern.
Wie viele Syrer leben derzeit in Bayerns Asylunterkünften?
Aktuell leben in bayerischen Asylunterkünften 16.900 Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit. Ein Teil davon ist bereits als Flüchtling anerkannt. Noch im Anerkennungsverfahren stecken bundesweit rund 53.000 Syrer. Ihnen können – falls sie berechtigt sind - unterschiedliche Aufenthaltstitel gewährt werden: Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz. Denn auch mit dem Ende des Bürgerkriegs fallen nicht automatisch alle Schutzgründe weg.
Wie viele Syrer erhalten in Bayern Asyl?
Neben dem subsidiären (und damit vorläufigen) Schutz kann syrischen Flüchtlingen auch Asyl oder Flüchtlingsschutz gewährt werden. Dazu wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft, ob individuelle politische, religiöse, ethnische und andere Verfolgungsgründe vorliegen. Werden sie dann nach deutschem Asylrecht oder nach Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, genießen sie unbegrenzten Schutz. Rund 40 Prozent der syrischen Flüchtlinge erreichen diesen Status. Bis einschließlich September haben dieses Jahr in Bayern 2.333 Syrer einen neuen Asylantrag gestellt. Während des Verfahrens genießen die Flüchtlinge Aufenthaltsrecht.
Wie viele ausreisepflichtige Syrer gibt es in Bayern?
Laut Ausländerzentralregister hielten sich am 30.09.2025 insgesamt 867 ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige in Bayern auf. 732 davon hatten eine Duldung, ihre Ausreisepflicht wurde also vorübergehend ausgesetzt. Das kann zum Beispiel aus humanitären Gründen sein, wenn im Heimatland unmenschliche Zustände herrschen.
Wie viele verurteilte syrische Straftäter leben in Bayern?
Am 30.09.2025 lebten, so Bayerns Innenministerium auf BR24-Anfrage, vier syrische Gefährder aus dem Bereich der "politisch motivierten Kriminalität / religiösen Ideologie" in Bayern. Bei der Task Force "Straftäter" des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen waren zum gleichen Zeitpunkt 209 verurteilte syrische Straftäter in "laufender Bearbeitung".
Wie viele Abschiebungen und geförderte freiwillige Ausreisen gibt es?
Auch seit dem Sturz des Assad-Regimes gab es laut Bundesinnenministerium noch keine Abschiebung nach Syrien. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Vereinbarung mit Syrien, damit Abschiebungen von Syrern in ihr Heimatland möglich werden - beginnend mit Straftätern. Zuständig für Rückführungen sind die Länder.
Seit dem Ende des Bürgerkriegs hat sich die Zahl der geförderten freiwilligen Ausreisen aus Bayern zwar deutlich erhöht, allerdings auf niedrigem Niveau:
Grafik Freiwillige Ausreisen
2024 sind aus Bayern insgesamt 14 Syrer mit einer Förderung freiwillig nach Syrien ausgereist. Heuer waren es in den ersten neun Monaten bereits 420 mit Geld und weiterer Unterstützung geförderte freiwillige Ausreisen.
Wie viele Syrer haben die Staatsbürgerschaft beantragt?
In den vergangenen Jahren sind die Einbürgerungen von Syrern in Bayern deutlich gestiegen. So haben sich die Anträge auf einen deutschen Pass von 2019 bis 2023 jährlich verdoppelt bzw. von 2020 auf 2021 sogar fast vervierfacht. 2019 gab es 221 Einbürgerungen, 2023 waren es 10.325 und 2024 bekamen 9.351 Syrer in Bayern den deutschen Pass.
Grafik Einbürgerungen
Welche Auswirkungen hat die Lage in Syrien auf die Asylverfahren?
Das BAMF hatte im Dezember 2024 aufgrund der "unübersichtlichen, dynamischen Lage" alle Entscheidungen zu Asylanträgen von Syrern gestoppt. Entschieden wurden laut BAMF seither lediglich sicherheitsrelevante Verfahren, Verfahren von Straftätern und Gefährdern. Seit September 2025 hat das Bundesamt die Asylentscheidungen teilweise wieder aufgenommen und entscheidet jetzt wieder die Anträge von jungen, arbeitsfähigen und allein reisenden syrischen Männern. Auch Altfälle, die mindestens 21 Monate alt sind, und Widerrufsverfahren bei Heimreisen von Schutzberechtigten sind wieder in Bearbeitung.
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