So schnell dürfte es wohl nichts mit dem Führerschein werden: Direkt bei seiner ersten Fahrstunde am Dienstag ist ein junger Mann im Münchner Stadtteil Milbertshofen von einer Streife aufgehalten worden. Wie sich herausstellte, hatte er vor der Fahrstunde noch gekifft.
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"Drogentypische Auffälligkeiten" bei Polizeikontrolle
Bei der Kontrolle des Fahrschulautos seien der Streifenbesatzung "drogentypische Auffälligkeiten" beim 22-jährigen Fahrschüler aufgefallen, heißt es von der Polizei. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest zeigte nach Polizeiangaben den Konsum von Cannabis an. Die Fahrstunde war somit beendet. Neben einer Geldbuße von 500 Euro und einem Punkt in Flensburg erwartet den 22-Jährigen auch eine Sperre für die Erlangung der Fahrerlaubnis.
Nicht nur beim Alkohol: Für Fahranfänger gilt Null-Prozent-Grenze
Wie beim Alkohol gilt laut dem ADAC (externer Link) für Fahranfänger grundsätzlich auch für THC ein Verbot am Steuer. Dies gilt bis zum Ende der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren. Danach ist für den Wirkstoff THC ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
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