Vor dem Landgericht Hof ist am Dienstag ein ehemaliger Bundeswehrsoldat zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen schwerer Vergewaltigung in einem Fall, dem Besitz kinderpornografischer Dateien sowie unerlaubtem Waffenbesitz verurteilt worden. Außerdem hatte er Sexvideos auf entsprechende Plattformen im Internet hochgeladen – ohne die Einwilligung der jeweiligen Frauen. Angeklagt war er wegen insgesamt sechs Fällen der teils schweren Vergewaltigung. Das sah die Kammer allerdings nicht als ausreichend nachweisbar an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Generalstaatsanwaltschaft forderte höhere Strafe
Mit dem Urteil weicht das Gericht deutlich von den Forderungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ab. Die hatte elfeinhalb Jahre Haft gefordert, weil sie mehrere Vergewaltigungen durch den Ex-Soldaten als erwiesen angesehen hatte. Die Verteidigung hatte diesbezüglich teilweise auf Freispruch plädiert – und wurde darin vom Gericht bestätigt.
In der Urteilsbegründung ging das Gericht nicht ins Detail, da der Prozess größtenteils zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Frauen nicht öffentlich stattfand. Aber: Der 30-Jährige habe, so der Vorsitzende Richter, schon mit 13 Jahren exzessiv Pornos genutzt und Sexvorlieben, die von Dominanz und Unterwürfigkeit geprägt waren, entwickelt. Auch sei er emotional abgestumpft gewesen und habe nur seine eigene Lust im Blick gehabt, so der Richter. Zudem wurde ihm Narzissmus bescheinigt.
Laut Aussage mehrerer Zeuginnen habe er sich zudem beim Geschlechtsverkehr wie in Rage verhalten und regelrecht nach einem Skript gehandelt.
Angeklagter gestand Vergewaltigung einer Arbeitskollegin
Das Gericht legte ihm positiv aus, dass er zu Beginn des Prozesses in einem Fall geständig war. Er hatte die Vergewaltigung einer Arbeitskollegin in der Schweiz zugegeben. Ebenso den Besitz kinderpornografischer Dateien, unerlaubten Waffenbesitz und die Verbreitung von Sexvideos ohne das Wissen und Einverständnis der jeweiligen Frauen. Auch sei er nicht vorbestraft und habe sich bei allen Frauen – die dies zugelassen hätten – entschuldigt, soweit dies möglich sei. Die ihm weiteren vorgeworfenen Vergewaltigungen kann das Gericht nicht ausreichend beweisen – auch nicht durch die Videoaufnahmen, die der Mann gemacht hat.
Urteil noch nicht rechtskräftig
"Es wurden nur die Punkte verurteilt, ausschließlich, die der Mandant zugegeben hat. Das war von Anfang an klar, dass er dafür ein Urteil zu erwarten hat. Insofern sind wir damit natürlich sehr zufrieden, was das Strafmaß angeht", so die Reaktion des Verteidigers nach der Urteilsverkündung. Außerdem habe sein Mandant ein ausgehandeltes Schmerzensgeld teilweise bereits gezahlt. Einige Anwälten der geschädigten Frauen äußerten Unverständnis für das Urteil, wollten aber nicht weiter ins Detail gehen.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Zu Beginn des Prozesses hieß es, dass der Ex-Soldat auch in der Ukraine angeblich Frauen vergewaltigt haben soll. Auf Nachfrage nach entsprechenden Ermittlungen will die Generalstaatsanwaltschaft derzeit keine Angaben machen.
Im Audio: Ex-Bundeswehrsoldat zu Haftstrafe verurteilt
Ein Ex-Soldat ist unter Anderem wegen schwerer Vergewaltigung zu jahrelanger Haft verurteilt worden.
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