Archiv: Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe am 03.11.2021 - dem 402. Prozesstag -auf dem Weg ins Gericht
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Rechtsterroristin Zschäpe in Aussteigerprogramm aufgenommen

Rechtsterroristin Zschäpe in Aussteigerprogramm aufgenommen

Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist – wie von ihr angestrebt – in ein Neonazi-Aussteigerprogramm aufgenommen worden. Eine Opfer-Anwältin vermutet hinter dieser Wendung Taktik: 2026 könnte über die Mindesthaftdauer Zschäpes entschieden werden.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist in ein Neonazi-Aussteigerprogramm aufgenommen worden. Das bestätigte ihr Anwalt Mathias Grasel gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Zuvor hatte "Die Zeit" darüber berichtet (externer Link). Um welches Programm es sich handelt und seit wann die verurteilte Rechtsterroristin dort angebunden ist, wollte ihr Anwalt nicht kommentieren, wobei er sich auf seine Schweigepflicht berief.

2018 zu lebenslanger Haft verurteilt

Zschäpe war 2018 vor dem Oberlandesgericht München zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Auch wenn sie selbst nie geschossen habe, sei sie mitverantwortlich für die zehn Morde des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), darunter allein fünf rassistisch motivierte Morde in München und Nürnberg.

Das Gericht stellte 2018 zudem eine besondere Schwere der Schuld fest – was bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren eigentlich ausgeschlossen ist. Allerdings kann das Gericht in einem solchen Fall nach 15 Jahren eine sogenannte Mindestverbüßungsdauer festlegen. Erst wenn diese dann abgelaufen ist, kann erstmals ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt werden.

2026 könnte über Mindestverbüßungsdauer entschieden werden

Zschäpe hatte sich im November 2011 der Polizei gestellt. Das war wenige Tage, nachdem die beiden NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem gescheiterten Bankraub in Eisenach Suizid verübt hatten. Seither sitzt sie in Haft. Die Untersuchungshaft wird auf die Haftdauer angerechnet. Das bedeutet, dass das Oberlandesgericht frühestens im November 2026 über die Mindestverbüßungsdauer der Rechtsterroristin entscheiden kann. Schon 2023 hatte Zschäpe Kontakt zum Aussteigerprogramm des Freistaates Sachsen geknüpft, in das sie aber nicht aufgenommen wurde.

Diesen Versuch und auch Zschäpes Aussagen vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags – ebenfalls 2023 – rückte ihr Anwalt Grasel in Zusammenhang mit der bevorstehenden Festlegung der Mindestverbüßungsdauer. "Bei dieser Entscheidung werden diverse Faktoren zu berücksichtigen sein, so etwa auch Reue, Schuldeinsicht, Verhalten während der bisherigen Haftzeit, etc.", teilte Grasel im Juli 2024 dem BR schriftlich mit

Opferanwältin sieht rein taktischen Schritt

Seda Basay-Yildiz, die die Familie des Nürnberger NSU-Opfers Enver Simsek anwaltlich vertritt, beurteilt die Aufnahme Zschäpes in das Aussteigerprogramm als rein taktischen Schritt. Gegenüber dem BR betonte die Anwältin, dass Zschäpe bereits in der Haft Kontakte zu Personen der rechten Szene gepflegt habe. Außerdem sei ihr Verhalten während des fünf Jahre andauernden Gerichtsprozesses nicht von Reue geprägt gewesen. "Warum sollte dies ausgerechnet jetzt anders sein?", fragt Basay-Yildiz.

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