Drohnenflüge nahe dem Gelände oder direkt über der Anstalt – die bayerischen Gefängnisse melden immer häufiger entsprechende Vorfälle. Die Zahl der Überflüge ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, 2025 registrierte das Justizministerium bis Anfang Dezember 19 entsprechende Beobachtungen. Im Vorjahr waren es zwölf und 2023 sechs Sichtungen.
Gefahren durch Drohnen "mitunter groß"
Wie das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse Agentur mitteilte, stellen die Drohnen "mitunter große Gefahren" dar. Dabei geht es demnach sowohl um unbefugte Fotos und Videos, die von den unbemannten Flugkörpern gemacht werden, als auch um Mobiltelefone, Drogen oder Waffen, die auf dem Luftweg eingeschmuggelt werden könnten. Das Ministerium befürchtet, dass auch Gefängnisausbrüche mit Drohnen möglich sein könnten, da die Geräte mittlerweile in der Lage seien, eine Last von 100 Kilogramm zu transportieren.
Detektionsanlagen und Netz-Gewehre zur Abwehr
Da es den Behörden meistens nicht möglich ist, die Piloten der Drohnen zu identifizieren, setzt man auf die Abwehr der Fluggeräte selbst. Die Justizvollzugsanstalt in Amberg in der Oberpfalz ist etwa mit einer Detektionsanlage ausgestattet, die Drohnen im Umkreis von 100 Metern um das Gelände aufspüren kann. Nach einer Testphase dort soll auch das Gefängnis in Straubing in den kommenden Monaten so eine Anlage bekommen.
Acht Gefängnisse im Freistaat verfügen außerdem über das Abwehrsystem "Dropster", eine Art Gewehr, mit dem ein Netz verschossen werden kann, das die Drohne vom Himmel holt. Das ist allerdings bislang noch nie gelungen, wie das Justizministerium einräumt. Entweder kreiste die Drohne zu kurz über dem Gefängnis, oder sie flog zu hoch, um abgeschossen zu werden.
Mit Informationen von dpa
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