Das Plenum in der 47. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag
Das Plenum in der 47. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag
Bild
Plenum-Saal des Bundestages
Bildrechte: picture alliance/dpa | Elisa Schu
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance/dpa | Elisa Schu
Audiobeitrag

Plenum-Saal des Bundestages

Audiobeitrag
>

Bundestag beschließt Entlastung für Pendler und Gastronomie

Bundestag beschließt Entlastung für Pendler und Gastronomie

Der Bundestag hat steuerliche Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler beschlossen. Ob die Maßnahmen den Bundesrat passieren, ist noch offen: Den Ländern entgehen dadurch Steuereinnahmen, sie wollen eine Kompensation.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD ein Steuerpaket mit Entlastungen von knapp fünf Milliarden Euro jährlich beschlossen. Profitieren sollen unter anderem die Gastronomie, Berufspendler sowie Spender an Parteien und Mitglieder von Gewerkschaften. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Allerdings muss der Bundesrat am 19. Dezember noch zustimmen. Die Länder fordern einen Ausgleich für die erwarteten Steuermindereinnahmen, den der Bund jedoch ablehnt. Bis zur Sitzung der Länderkammer soll eine Einigung gefunden werden.

Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in Restaurants

Kernpunkt des Gesetzes ist die dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in Restaurants auf sieben Prozent. Zudem gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer künftig bereits ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer. Für Geringverdiener wird die sogenannte Mobilitätsprämie unbefristet verlängert. Weitere Änderungen sehen höhere Vergünstigungen für Gewerkschaftsbeiträge, Parteispenden und Pauschalen für das Ehrenamt vor.

Größere Steuervorteile für Ehrenamtliche

So gibt es für ehrenamtliche Tätigkeiten ab nächstem Jahr höhere Steuervorteile. Die Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr. Sie gilt für Menschen, die nebenberuflich zum Beispiel als Chorleiter, Sporttrainerin oder Kirchenmusiker im Einsatz sind oder an einer Fachhochschule lehren. Einnahmen aus solchen Tätigkeiten bleiben in Höhe der Pauschale steuerfrei.

Die Entlastungen für die Gastronomie (3,6 Milliarden Euro) und Pendler (1,14 Milliarden Euro) machen den Großteil des Volumens aus. Der Bundesrat hatte die Ausfälle für Länder und Kommunen für den Zeitraum bis 2030 auf insgesamt mehr als zwölf Milliarden Euro beziffert.

Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge

Für den Abend stand im Bundestag zudem die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos an. Damit werden Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden. Die Steuerbefreiung gilt für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, endet aber spätestens am 31. Dezember 2035. Damit soll ein Anreiz für eine frühzeitige Anschaffung gegeben werden.

Die schwarz-rote Koalition will zudem für E-Autos ein neues Förderprogramm im Volumen von drei Milliarden Euro auflegen. Dieses soll sich an Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen richten. Insgesamt soll es bis zu 5.000 Euro für den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektroautos oder Plug-In-Hybriden geben. Hierzu liegt aber noch kein Gesetzentwurf vor.

Mit Informationen von Reuters, dpa, epd

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!